https://www.bbk-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/Newsletter/2023/B...
der langjährige Vorsitzende des BBK Bundesverbands, Hans Wilhelm Sotrop, ist am 22. April 2023 verstorben.
Hier dazu der Nachruf des BBK Bundesverbands.
https://www.bbk-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/Newsletter/2023/N...
Bund, Länder und Verbände liefern Vorschläge
Berlin, den 02.02.2023. Die Coronapandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Energiekrise, die Inflation, … Diese Gleichzeitigkeit der Krisen stellt auch den Kulturbetrieb vor andauernde enorme Herausforderungen. Rund 1,8 Millionen Menschen sind in der deutschen Kultur- und Kreativbranche tätig – und viele sind auch in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Daher richtet der Deutsche Kulturrat auch 2023 einen Fokus auf die soziale und wirtschaftliche Lage von Kulturschaffenden.
Entsprechend befasst sich die aktuelle Ausgabe von Politik & Kultur, die Zeitung des Deutschen Kulturrates, mit dem Thema: Faire Bezahlung mittels Basishonoraren.
-Staatssekretärin Leonie Gebers, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, schildert die Pläne der Bundesregierung zur Anpassung der sozialen Sicherungssysteme (Seite 4).
-Nordrhein-Westfalen macht Honoraruntergrenzen zur Pflicht für die eigene Kulturförderung – darüber berichtet die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Ina Brandes (Seite 4).
-Zudem geben Lisa Mangold von ver.di, Gerald Mertens von unisono – Deutsche Musik- und Orchestervereinigung und Marcel Noack vom BBK Bundesverband Auskunft über die Kampagnen ihrer Verbände für faire Bezahlungen durch Honoraruntergrenzen (Seite 5).
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber von Politik & Kultur, Olaf Zimmermann, sagte dazu: „Das Durchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse Versicherten lag 2022 bei den Wort-Künstlern, wie Schriftstellerinnen und Schriftstellern, die bei den Versicherten die höchsten Einkommen erzielen, bei 22.702 Euro im Jahr. Das sind 1.891 Euro im Monat. Bei den am schlechtesten verdienenden selbständigen Musikerinnen und Musikern liegt es bei 14.181 Euro, das entspricht 1.181 Euro im Monat. Das ist skandalös wenig! Es ist mehr als überfällig, dass die öffentliche Hand bei der Beauftragung von Künstlerinnen und Künstlern in der Zukunft ein angemessenes Honorar zahlt. Honoraruntergrenzen sind ein erster dringend benötigter Schritt! Doch noch mehr muss folgen. Es braucht auch Ausstellungsvergütungen für bildende Künstlerinnen und Künstler, mehr Tarifverträge im Kulturbereich, aktives Engagement gegen die in der Kulturbranche grassierende Verdrängung von Angestellten in die Selbstständigkeit sowie ein starkes Urheber- und Leistungsschutzrecht.“
- Politik & Kultur ist die Zeitung des Deutschen Kulturrates. Sie wird herausgegeben von Olaf Zimmermann und Theo Geißler. Sie erscheint zehnmal jährlich und ist erhältlich in Bahnhofsbuchhandlungen, an großen Kiosken, auf Flughäfen und im Abonnement.
- Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe 2/23 von Politik & Kultur.
-
Alle Beiträge aus dem Fokus zur sozialen Lage finden Sie auch hier.
- Politik & Kultur erscheint zehnmal jährlich und ist auch erhältlich in Bahnhofsbuchhandlungen, an großen Kiosken, auf Flughäfen und im Abonnement.
Neujahrsbrief 2023 des BBK Landesverbands Bayern als pdf
-Vorstellung der neuen Geschäftsführerin Katrin Dillkofer
Pressemitteilung
Berlin, den 14. Januar 2023
Grundrente erfolgreich eingeführt? Wie viele Künstler:innen sind dabei?
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil freut sich über die „erfolgreiche“ Einführung der Grundrente. Wir fragen: Wie viele Künstler:innen sind dabei, die zwar 33 Jahre lang Versicherungsbeiträge eingezahlt haben, aber so unterdurchschnittlich verdient haben, dass sie trotzdem keine Grundrente bekommen? Wie viele KSK-versicherte Künstler:innen sind dabei? Die Grundrente ist nur dann ein Erfolg, wenn auch sie partizipieren. Deshalb erwarten wir im Sommer, wenn weitere Zahlen vorgelegt werden, nicht nur Antworten auf unsere Fragen, sondern vor allem Taten: Die vom Ministerium schon wieder verschwiegene Hürde eines Mindesteinkommens für den Bezug von Grundrente muss fallen.
Dagmar Schmidt und Marcel Noack, BBK-Bundesvorsitzende:
„Die Grundrente ist nur dann sozial gerecht, wenn sie alle einschließt, die mehr als 33 Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Hürde des Mindesteinkommens muss definitiv fallen – das gehört auf die ToDo-Liste von Hubertus Heil für dieses Jahr.“
BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
Rundmail an BBK Landes- und Regionalverbände mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Deutschlandfunk Kultur berichtet aktuell ausführlich in Bild, Text und Ton über die Kunstprojekte, die aufgrund einer BBK-Förderung dank des Förderprogramms Neustart Kultur stattfinden konnten …
… nein, das sind leider fake news. Wer sich zu den geförderten Kunstprojekten ein Bild machen möchte, kann hier Spannendes sehen. Richtig ist hingegen:
Drei Journalisten, einer davon ein Spezi für Excel-Dateien, haben recherchiert, wer aus dem Programm Neustart Kultur Förderungen erhalten hat. Dazu versandten sie einen umfangreichen Fragebogen und mehrere Nachfragen an die Verbände aller Kultursparten, die Neustart-Mittel vergeben haben, darunter auch an den BBK Bundesverband.
Am 15. November 2022 haben die Rechercheure nun erst einmal ihre Ergebnisse zur Bildenden Kunst vorgestellt: Danach sind 105,6 Mio. Euro in die Bildende Kunst geflossen, das sind nur 5,28 % der zwei „Kulturmilliarden“. Die Aufbereitung der Ergebnisse erfolgte mit offenkundig skandalisierender Absicht. Moniert wird eine allgemein fehlende Prüfung der Bedürftigkeit der Geförderten. Im Zentrum der Kritik steht das Programm zur Unterstützung der Galerien, mit dem angeblich Steuermittel verschwendet worden seien.
Auch der BBK ist zumindest in einer Sendung ins Visier geraten. Zur Info: Der BBK hat aus insgesamt 5.140 Anträgen 1.112 Förderungen bewilligt, darunter 408 Kunstprojekte, für die eine durchschnittliche Förderquote von nur 13 % erreicht wurde. Weitere Zahlen hier.
In der Berichterstattung wird suggeriert, der BBK wisse nicht einmal, wer gefördert worden sei – Sodom und Gomorrha also – und verweigere mit fadenscheinigen Gründen die Übergabe von personenbezogenen Daten. Immerhin sorgten die Antworten des BBK für den „spektakulärsten Moment“ des österreichischen Excel-Kenners im Rechercheteam – wir freuen uns für ihn.
Faktencheck:
1. Der BBK hat über Modul C bewusst keine Stipendien vergeben, sondern Kunstprojekte gefördert, die auf ein bestimmtes künstlerisches Vorhaben gerichtet sind und an deren Ende ein Werk und seine Präsentation (digital oder/und analog) standen. Im Unterschied zu Stipendien, über die frei verfügt werden kann (also z. B. auch für die Miete), können bei der Projektförderung nur damit zusammenhängende Ausgaben (Honorare, Sachkosten) gefördert werden.
2. Der BBK verfügt selbstverständlich über die Namen und Wohnorte aller Geförderten in allen drei vom BBK umgesetzten Modulen. Für die Umsetzung wurde mit einer Datenbank gearbeitet, in der diese sicher und DSGVO-konform verarbeitet wurden.
3. Die Namen aller Künstler:innen, deren Kunstprojekt wir über Modul C fördern konnten (mit einem Betrag bis zu 15.000 Euro), sind auf der Webseite veröffentlicht.
4. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, die Namen derer, denen entweder ein Digitalgutschein (in Höhe von bis zu 1.000 Euro) oder ein Mentoring-Programm (mit bis zu 1.700 Euro) gefördert wurde, nicht zu veröffentlichen. Die Digitalgutscheine dienten dazu, Künstler:innen in der Pandemiezeit effektiv und nachhaltig darin zu unterstützen, trotz geschlossener Ausstellungsorte künstlerisch sichtbar zu bleiben – eine unverzichtbare Voraussetzung für den Verbleib im Kunstbetrieb. Wir sind der Ansicht, dass der Erhalt der sehr geringen Fördersumme von 1.000 Euro vor allem im Modul A nicht veröffentlichungswürdig ist, weil hier nicht das künstlerische Schaffen an sich gefördert, sondern eine Unterstützung zur Verbesserung technischer Rahmenbedingungen geleistet wurde. Darauf angewiesen zu sein, ist nicht unbedingt etwas, was ein:e Künstler:in in die Vita aufnehmen würde, während die erhaltene Förderung eines künstlerischen Projekts Ausdruck beruflichen Erfolgs ist.
5. Es wurden personenbezogene Daten verlangt, deren Weitergabe an die Rechercheure aus unserer Sicht weder datenschutzrechtlich zulässig noch sachdienlich waren. Und schließlich wurden all diese Angaben auch für diejenigen, deren Anträge keinen Erfolg hatten, verlangt – ergänzt um die Angabe von Gründen für die Absage – das widerspricht allen Prinzipien einer professionellen unabhängigen Juryarbeit.
6. Eines der Vergabekriterien des BBK waren auch soziale Aspekte. Dies wird in der Berichterstattung des Deutschlandfunk Kultur geflissentlich verschwiegen, obwohl in einer der Nachfragen festgestellt wird, der BBK sei der einzige Verband, der dies so gehandhabt habe.
Es ist gut, wenn Medien staatliche Aktivtäten veröffentlichen, Missstände anprangern, egal in welchem gesellschaftlichen Bereich. Auch wir sehen durchaus Punkte im Programm Neustart Kultur, die in einem künftigen vergleichbaren Programm anders, besser gemacht werden könnten und müssten. Dazu gehören unbedingt Gerechtigkeits-Aspekte, z. B. in sozialer Hinsicht, aber auch was die regional ausgeglichene Streuung von Fördermitteln anbelangt. Das würden wir gerne mit den Verbänden und Institutionen, die mit uns daran arbeiten, die Bildende Kunst, ihre Akteure und ihre Rolle für die Gesellschaft zu stärken, intern und öffentlich, vor allem aber solidarisch diskutieren.
Die Meinungsmache, wie sie derzeit vom Deutschlandfunk praktiziert wird, ist nicht nur kontraproduktiv für eine sachliche, faktenorientierte Evaluierung, sondern schadet der Kultur so richtig für die Zukunft, die ja nun alles andere als rosig aussieht. Denn bei Verantwortungsträgern für künftige Kulturförderung kommt doch an: Die Kulturszene verschwendet sowieso nur Steuermittel und braucht eigentlich nichts. Dafür ein herzliches Dankeschön an den Deutschlandfunk Kultur!
Den Fragenkatalog und weitere Nachfragen mit unseren Antworten sowie die letzte Stellungnahme am Tag vor Veröffentlichung finden Interessierte im Anhang, damit sie sich selbst ein Bild machen können.
Mit kollegialen Grüßen
Dagmar Schmidt und Marcel Noack
BBK Bundesvorsitzende
BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
Endlich ist es so weit: Der BBK-Bundesausschuss, in dem Bundesvorstand und BBK-Landesverbände zusammenarbeiten, hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig den „Leitfaden Honorare“ für Bildende Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Damit stellt der BBK-Bundesverband eine fundierte, speziell auf unseren Beruf zugeschnittene Empfehlung für die angemessene Vergütung bildkünstlerischer Leistungen zur Verfügung.
Wir wissen, dass es darum gehen wird, die Empfehlung eines Honorarstundensatzes von 70 Euro netto erst einmal durchzusetzen. Das wird sicher nicht einfach und auch nicht von heute auf morgen möglich sein. Im Vorfeld haben wir aber bereits die Zustimmung zu diesem Leitfaden vom Deutschem Künstlerbund, von der GEDOK und dem Internationalem Künstlergremium erhalten, sie werden uns bei der Umsetzung unseres gemeinsamen Anliegens unterstützen.
Auch wenn ab und zu noch unsere Empfehlung unterschritten werden wird: Im Leitfaden Honorare empfehlen wir, was nachweislich unsere Arbeit mindestens wert ist, und das sollten wir nun bei jeder Gelegenheit betonen: in der Öffentlichkeitsarbeit ebenso wie bei unseren eigenen Projektanträgen, gegenüber Fördergeldgebern, sei es die öffentliche Hand, seien es private Stiftungen o. ä. Wir wollen und werden Euch dabei unterstützen, wir stehen für Diskussionsveranstaltungen und Statements zur Verfügung. Wir wollen gemeinsam mit Euch im kommenden Jahr flächendeckend dafür werben, endlich Bildende Künstlerinnen und Künstler für ihre Arbeit fair zu vergüten. Pay the artist!
Im kommenden Jahr werden wir auch eine gedruckte Fassung herstellen, die über die Webseite www.bbk-bundesverband.de bestellt werden kann. Der Preis wird 3 Euro + Versand betragen, für Mitglieder 1 Euro + Versand.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vermehrt erreichen uns gerade hilfesuchende Emails von Künstler:innen, die als Webseitenbetreiber:innen von einem Berliner Rechtsanwalt mit einer Schmerzensgeldforderung i. H. v. 170 EUR konfrontiert werden. Er begründet dies mit einem angeblichen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Mandanten dadurch, dass auf der Künstlerwebseite verwendete Google Webfonts nichts vorschriftsmäßig eingebunden seien, sondern über einen Server in den USA geladen würden.
Derlei Abmahnschreiben werden von diesem Rechtsanwalt wohl gerade bundesweit und in Massen versandt. Auf Anraten mehrerer, von Künstler:innen befragter Rechtsanwälte sollte dieser Forderung schriftlich widersprochen und die Zahlung verweigert werden. Das Vorgehen sowie der behauptete Zahlungsanspruch sind wohl als rechtlich fragwürdig und die Erfolgsaussichten einer Klageerhebung als sehr unwahrscheinlich einzustufen.
WICHTIGER Hinweis: Google Fonts sollten auf jeden Fall datenschutzkonform auf der Webseite eingebunden werden. Eine gute Anleitung dazu liefert diese Seite, auch kann per Scanner geprüft werden, ob für die eigene Webseite Handlungsbedarf besteht.
Andrea Gysi
Geschäftsführerin
Ergänzung BBK München und Oberbayern: In einigen Fällen wird der Scan Ihrer Website ergeben, dass Google-Fonts verwendet werden, auch wenn dies gar nicht zutrifft. Das liegt dann daran, dass im Quelltext Ihres Templates Google Fonts angelegt sind - auch wenn Sie diese gar nicht in Anspruch genommen haben. Auch in diesem Fall können Sie Abmahnungen erreichen, die allerdings rechtlich haltlos sind. Es gibt gratis tools im Internet, die diesen Teil des Quelltextes in Ihrem Template löschen.
Déjà-vu? Ohne Unterstützung stehen die Freien Künste in der Energiekrise vor dem Aus.
Berlin, 15.11.2022 | Die steigenden Energie- und Strompreise bedrohen die freie Kunst- und Kulturszene existenziell. Die Akteur*innen der Freien Künste aller Sparten sehen sich mit explodierenden Produktionskosten konfrontiert, die durch Eintrittseinnahmen oder Energieeinsparungen nicht auszugleichen sind. Viele Veranstaltungsstätten, Festivals und Ensembles werden in den kommenden Monaten ihren Betrieb deshalb nicht oder nur eingeschränkt aufrechterhalten können.
Die Allianz der Freien Künste (AFK) begrüßt, dass im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds 1 Milliarde Euro für gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen bereitgestellt werden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Hilfen fordert die AFK die Verantwortlichen in Bund und Ländern eindringlich auf, den Begriff der „Kultureinrichtungen“ weit zu fassen und die zahlreichen freien und privat getragenen Kulturorte unter den Schutzschirm zu holen. Diese Orte sind nicht nur elementar für die Berufsausübung der freischaffenden Künstler*innen – es handelt sich auch um unverzichtbare Begegnungsstätten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Gleichzeitig erleben wir ein Déjà-vu: Es fehlt weiterhin an effizienten Hilfen für selbstständige Künstler*innen, dabei zeichnen sich bereits jetzt negative Auswirkungen auf ihre Arbeits- und Einkommenssituation ab: Die gestiegenen Energiekosten führen zur Ausdünnung von Spielplanangeboten und Engagements, zur Kürzung von Honoraren sowie zum Wegbrechen von Verdienstmöglichkeiten und sie gefährden den Weiterbetrieb von kreativen Arbeitsräumen wie Ateliers.
„Nachdem selbstständige Künstler*innen bereits durch die Corona-Pandemie immense wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen haben, drohen jetzt im Zuge der Energiekrise zusätzlich weitere Umsatzeinbrüche. Wir appellieren an die Bundesländer, dieser Abwärtsspirale entgegenzuwirken und geeignete Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In der Corona-Pandemie erprobte Hilfsprogramme wie z. B. niedrigschwellig angelegte und unbürokratisch zu beantragende Stipendien können hier Wirkung entfalten”, betont Helge-Björn Meyer, Co-Sprecher der Allianz der Freien Künste
Darüber hinaus appelliert die AFK an die Politik, die Fachexpertise der Interessenverbände aller Sparten einzubeziehen. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich bei der Bewältigung der Corona-Krise als hilfreich und zielführend erwiesen.
Sprecher:innen:
Lena Krause - tel: 0176/640 92 843
Peder W. Strux - tel :0151/23023400
Helge-Björn Meyer tel: 0175/755 8 120
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 1. Juli 2022 eine neue Fassung des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Dieses ist auch für Bildende Künstler:innen relevant, die „Waren“, z. B. Werke, Postkarten, Kataloge an Käufer:innen versenden.
Worum geht’s? Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen gem. § 23 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der Grund: Wer Verpackungen in den Verkehr bringt, die dann bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, muss ab sofort eine Lizenz erwerben, sich sozusagen an den Kosten für die Abfallverwertung beteiligen.
Nach dem Gesetz unterliegen alle, die unternehmerisch handeln, also auch Solo-Selbstständige und Freiberufler:innen, und „Erstinverkehrbringer“ einer Verpackung sind, der sog. Systembeteiligungspflicht. Das bedeutet für professionelle Bildende Künstler:innen: Wer Kunstwerke, Postkarten, Kataloge aus dem Atelier heraus mit einer Verpackung versendet, braucht ab sofort ein Lizenz.
Was ist zu tun? Zwei Schritte sind nötig:
· Die (kostenlose) Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZVSR) im öffentlichen Register (LUCID): Der Name des/der Künstler:in, soll im Feld „Markenname und/oder Hersteller“ eingefügt werden. Im Feld „Gewerbenummer“ u.ä. kann jeweils „Freiberufler:in“ eingetragen werden. Für grundlegende Informationen zur Registrierungs- oder Systembeteiligungspflicht bietet die ZSVR Telefonsupport unter 0541 34310555 (Mo.- Fr. von 9:00 - 16:30 Uhr) an.
· Der Lizenzerwerb: Bei einem sog. Dualen System muss vom „Erstversender“ (hier dem/der Künstler:in) für das verwendete Verpackungsmaterial eine Lizenz erworben werden. Hierfür gibt es verschiedene Anbieter (z. B. Reclay, DerGrünePunkt oder Zentek). Es empfiehlt sich, Angebote und Preise zu vergleichen: https://verpackungslizenz24.de.
Was kostet das? Die Höhe des Lizenzentgelts hängt von der Verpackungsmenge und dem Verpackungsmaterial ab. Es gibt einen Lizenzrechner.
Gibt es eine Bagatellgrenze für die Lizenzpflicht? Nein, ab dem ersten versandten Karton besteht die Verpflichtung zur Lizenz.
Muss dokumentiert werden? Das ist nur dann nötig, wenn im Jahr z. B. mehr als 50.000 kg Papier, Pappe, Karton in den Verkehr gebracht werden. Alle, die mit der Verpackungsmenge darunter liegen, müssen keine sog. Vollständigkeitserklärung abgeben und daher die tatsächliche Menge auch nicht dokumentieren.
Ignorieren? Besser nicht! Für Produkte nicht ordnungsgemäß registrierter Unternehmen (hier also des/der Künstler:in) besteht in Deutschland ein Verkaufsverbot! Verstöße können gem. § 36 Absatz 2 Verpackungsgesetz (VerpackG) mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Fragen? Hier finden sich auf die meisten Fragen auch Antworten: https://www.bellandvision.com/de/beratung-service/faq
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, den 16. September 2022
Bildende Kunst muss gesehen werden. Zur Verfügbarkeit von Kunstwerken
Honoraruntergrenzen sind richtig und erfordern einen breit angelegten Diskurs!
Berlin, 20.07.2022 | Die Allianz der Freien Künste (AFK) begrüßt, dass sich die Kulturminister:innenkonferenz (KMK) unter Vorsitz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Verbesserung der sozialen Lage von Künstler:innen auf die Fahnen geschrieben hat und in einer Kommission mit der "Festlegung fairer spartenspezifischer Entgeltkorridore bei öffentlicher Kulturförderung" befasst.
Die AFK unterstützt die Initiative der KMK zur Einbeziehung der Expertise der Fachverbände. Sie sieht einen breit angelegten Diskurs, der spartenübergreifende Notwendigkeiten, Herausforderungen und Wirkungsmechanismen aufgreift und beleuchtet, als unverzichtbar an. Da sich die beruflichen Realitäten in den verschiedenen Sparten, teils sogar innerhalb einzelner Sparten deutlich unterscheiden, erfordern sinnvolle Regelungen bzgl. fairer Vergütung die Entwicklung differenzierter Honorarstandards, bei denen vielfältige Bezugsgrößen berücksichtigt werden müssen. Auch Unterschiede zu vorhandenen Vergütungs- und Tarifmodellen in anderen Bereichen müssen bedacht werden: Eine Einstufung nach Alter, Berufserfahrung oder akademischer Qualifikation etwa passt in der Regel nicht zu allen Arbeitswirklichkeiten freischaffender Künstler:innen.
„Ziel der gemeinsamen Bemühungen zur fairen Vergütung muss langfristig sein, dass freie Künstler:innen in Deutschland im Durchschnitt genauso viel verdienen und damit genauso für ihre soziale Absicherung sorgen können wie vergleichbar Qualifizierte in anderen Bereichen. Die Politik steht hier in der gesetzgeberischen und förderpolitischen Verantwortung.“, sagt Peder W. Strux, Sprecher der Allianz der Freien Künste.
„Verbindliche Honoraruntergrenzen führen weg von Selbstausbeutung und prekären Bedingungen, hin zu nachhaltigem Arbeiten im Kulturbereich. Das gilt nicht nur für aktive Künstler:innen, sondern ermöglicht vor allem auch kommenden Generationen hauptberuflich und auf hohem Niveau künstlerisch tätig zu sein. Als Allianz der Freien Künste unterstützen wir die Entscheidungsträger:innen mit allen Mitteln bei der sachgerechten Ausarbeitung von Honoraruntergrenzen.“, ergänzt Lena Krause, Sprecherin der Allianz der Freien Künste. Gesprächsbedarf sieht die Allianz der Freien Künste u.a. zu folgenden Themen:
Besonderheiten selbstständiger Arbeit abbilden
Vorbereitende kreative und organisatorische Arbeiten sind integraler Bestandteil des Berufs selbstständiger Künstler:innen. Eine Honorierung derselben findet bisher nicht statt. Sie werden als immaterielle Investition vorausgesetzt. Honoraruntergrenzen müssen all diese Arbeiten und darüberhinausgehende Besonderheiten selbstständiger Arbeit abbilden. Um die Künstler:innen in ihrer Verhandlungsposition zu stärken, ist ein Automatismus notwendig, der sämtliche vorbereitende Arbeiten und andere anfallende Kosten in den Honorarstandards berücksichtigt.
Aufstockung der öffentlichen Kulturförderung
Angemessene Honoraruntergrenzen müssen unabhängig von faktischen Zwängen transparent errechnet und ehrlich benannt werden. Gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträger:innen muss ein Prozess in Gang gesetzt werden, der progressiv zu angemessenen Honoraruntergrenzen führt. Honorarstandards können nur nachhaltig und verbindlich etabliert werden, wenn die öffentliche Kulturförderung Schritt für Schritt mitwächst. Dafür sind verbindliche Zeitpläne und Strategien notwendig. Nur so kann die künstlerische Vielfalt erhalten und das unwiederbringliche Wegbrechen gewachsener und notwendiger Strukturen in den freien Szenen verhindert werden.
Der Allianz der Freien Künste gehören folgende 19 Verbände an:
Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutschland, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdichter-Verband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk, der Verband Deutscher Puppentheater, der Verband der HörspielRegie, sowie die Vereinigung Alte Musik.
Weitere Infos: https://allianz-der-freien-kuenste.de
Sprecher:innen:
Lena Krause - tel: 0176 / 640 92 843
Peder W. Strux - tel :0151/23023400
Projekt XR-Stage der Freien Kunstszene in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Liebe Künstler*innen,
Mit der Beteiligung an einem Nothilfefonds für Kunst- und Kulturschaffende aus der Ukraine, den wir gemeinsam mit dem Goethe-Institut aufgesetzt haben, wollen wir #WeStandWithUkraine praktisch werden lassen. Der Fonds in Höhe von knapp 500.000 Euro unterstützt Kulturschaffende aus der Ukraine durch schnelle Überbrückungshilfen vor Ort und in der Diaspora. Ausgezahlt werden Stipendien von jeweils 2.000 Euro an langjährige Partner beider Institutionen aus dem Kultur- und Sprachbereich etwa für den Erhalt von kulturellen Szenen.
"Beeindruckt davon, wie viele Kultureinrichtungen und Kulturschaffende ihre Kräfte mobilisieren, den bedrohten Ukrainerinnen und Ukrainern unter die Arme zu greifen, üben wir mit unserer Beteiligung am Nothilfeprogramm den Schulterschluss mit allen, die sich gegen die Zerstörung der ukrainischen Kultur stemmen. Wir wissen, dass es ums Überleben geht", so der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes, Hortensia Völckers und Kirsten Haß.
Antragstellung
Antragstellende können beim Nothilfefonds des Goethe-Instituts und der Kulturstiftung des Bundes Vorhaben geltend machen, die auf einen Umgang mit Krisensituationen, eine systematische Unterstützung von geflüchteten Kulturakteuren oder den Erhalt der kulturellen Szenen zielen. Die Vorhaben sollen auch einen strukturierten Ansatz für mittel- und langfristige Projektlinien enthalten. Antragsberechtigt sind freie Künstlerinnen und Künstler oder Kulturakteure aus ukrainischen Kulturinstitutionen, die aktuell und in der Vergangenheit mit dem Goethe-Institut Ukraine, den Kulturgesellschaften der Ukraine oder der Kulturstiftung des Bundes in einem Projekt kooperiert haben.
Förderbedingungen und Ansprechpartner sind ab sofort auf der Website des Goethe-Instituts auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zu finden. Hier besteht auch die Möglichkeit, den Antrag für ein Stipendium zu stellen: www.goethe.de/ukraine-hilfe.
Neben dem Fonds bietet das Goethe-Institut auch Deutschkurse an und stellt auf der Seite „Mein Weg nach Deutschland“ – ebenfalls mehrsprachig – gezielte Informationen für Personen aus der Ukraine bereit: www.goethe.de/meinwegnachdeutschland.
Damit die Nothilfe möglichst schnell ihre Adressatinnen und Adressaten erreicht, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Informationen gegebenenfalls an Freunde und Bekannte oder Kolleginnen aus der ukrainischen Kunst- und Kulturszene weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kommunikationsabteilung der Kulturstiftung des Bundes
#WeStandWithUkraine
Der Nothilfefonds für ukrainische Kulturschaffnde ist ein Fonds des Goethe-Instituts und der Kulturstiftung des Bundes, die durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert wird. Er wird ermöglicht durch das Auswärtige Amt.
Berlin, 17.03.2022 | Die Allianz der Freien Künste (AKF) begrüßt, dass die Kultur-Minister:innenkonferenz (Kultur-MK) die dringend notwendigen Verbesserungen der Einkommenssituation und der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler:innen in den Fokus ihrer Arbeit gestellt hat.
In ihrer Sitzung am 9. März 2022 hat die Kultur-MK unter Vorsitz von Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen erste Ergebnisse der von ihr eingesetzten „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ diskutiert. Die abschließenden Empfehlungen werden für den Herbst erwartet.
Die 19 Mitgliedsverbände der Allianz der Freien Künste befürworten die Verankerung von Mindeststandards zur Vergütung in öffentlichen Förderprogrammen und bringen ihre langjährige Erfahrung in der Entwicklung branchenspezifischer Honorar- und Gagenempfehlungen gerne ein.
Mit diesem dringend notwendigen Schritt muss eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Fördereinrichtungen und -töpfe einhergehen, so dass eine faire Vergütung künstlerischer Leistungen auch tatsächlich realisiert werden kann und die Anzahl geförderter Projekte nicht einbricht.
Als Allianz der Freien Künste unterstützen wir den Einsatz der Kultur-MK und freuen uns auf einen konstruktiven Austausch dazu.
Der Allianz der Freien Künste gehören folgende 19 Verbände an:
Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutschland, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdichter-Verband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk, der Verband Deutscher Puppentheater, der Verband der HörspielRegie, sowie die Vereinigung Alte Musik.
Weitere Infos: https://allianz-der-freien-kuenste.de
Landesvertretung Niedersachsen in Berlin | 14 bis 18 Uhr
Präsenzveranstaltung (Es gilt die 3 G-Regel.)
20 Monate nach dem ersten Lockdown und unmittelbar nach der Bundestagswahl drängt sich die Frage des "Wie weiter?" auch für Bildende Künstler:innen auf. Was hat uns die Pandemie gelehrt? Welche alten und welche neuen Förderinstrumente sind zukunftsfähig, welche haben Reformbedarf? Worin sind die Defizite in der ökonomischen und sozialen Sicherung begründet? Welcher Reformen bedarf es zur nachhaltigen Stärkung von Künstler:innen, Kunst und Kultur in der Gesellschaft?
Nach einem Impulsvortrag des Kunst- und Architekturpublizisten Dr. Martin Seidel unter dem Titel “ÜberLeben Kunst“ diskutieren Künstler:innen, Kunstvermittler:innen, Kulturakteure in zwei Panels.
Programm: www.bbk-bundesverband.de
Anmeldung bis 28.10.2021: veranstaltung@bbk-bundesverband.de
Streaming: https://youtu.be/kFz4-A1SJh0
Die Druckwerkstätten des Bezirksverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Mannheim im Kulturzentrum Alte Feuerwache sind in ihrem Bestand gefährdet!
Seit über 40 Jahren hat der regionale Berufsverband im Auftrag der Stadt Mannheim und mit ehrenamtlichen Engagement und Arbeit der Künstler:innen dafür gesorgt, dass die Werkstätten nicht nur für professionelle Künstler:innen, sondern auch für die breite Öffentlichkeit nutzbar sind. Vielfältige Bildungseinrichtungen profitierten bislang von den professionell eingerichteten Werkstätten sowie dem Fachwissen der Künstler:innen innerhalb zahlreicher Angebote.
Auf Grund einer geplanten Umstrukturierung des Verwaltungsapparates in der Alten Feuerwache sollen nun diese Werkstätten und der Sitz des Berufsverbandes weichen. Einmalige künstlerische Arbeitsmöglichkeiten im Kunst- und Kreativbereich, welche in ihrer selbstverwalteten Struktur professionell funktionieren, sollen an diesem Ort vernichtet werden.
Helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift den politischen Mandats- und Entscheidungsträger:innen aufzuzeigen, wie wichtig dieser Ort inmitten der Stadt Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar für die Kulturlandschaft ist. Unterstützen Sie uns in unserem Appel, die geplante Entscheidung zurück zu nehmen.
Wir brauchen Sie! Bitte unterzeichnen Sie unsere Online-Petition und teilen Sie diese gerne weiter.
Die Werkstätten für Druckgrafik in der Alten Feuerwache Mannheim müssen bleiben!
Weitere Informationen unter www.bbk-mannheim.de
Wir danken für Ihre Unterstützung!