WARUM MITGLIED WERDEN?
Hauptanliegen unseres Verbands ist die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen für Künstler*innen.
Erst durch seine starke Mitgliederzahl wird der BBK handlungs- und wirkungsfähig.
Die drei Säulen des Berufsverbandes – Regionalverband, Landesverband und Bundesverband - stellen die größte Interessenvertretung der Bildenden Künstler*innen in Deutschland dar. Um diese Aufgabe mit entsprechendem Nachdruck - auf der politischen, wie auch der gesellschaftlichen Ebene - weiter leisten zu können, sind wir auf eine starke Mitgliedschaft angewiesen.
Der BBK München und Oberbayern e. V. ist ein kompetenter Gesprächspartner für die kommunalen Kulturverantwortlichen und setzt sich auf regionaler Ebene ein für bezahlbaren Atelierraum, Projektzuschüsse, Ausstellungsmöglichkeiten, Projekte im Bereich der kulturellen Bildung u.v.m.. Momentan beschäftigen wir uns intensiv mit der Zahlung von Ausstellungsvergütungen.
Auf Landesebene ist es wichtig, dass die Berufsgruppe der Bildenden Künstler*innen eine Stimme in der Bayerischen Landespolitik hat. Die Themen sind ähnlich denen des Regionalverbandes, anzustreben ist auf dieser Ebene auch ein freier Eintritt in die staatlichen Museen wie generell eine größere Präsenz zeitgenössischer Kunst in Museen, sowie die Erhöhung des Ankaufsetats der bayerischen Staatsgemäldesammlung.
Auf Bundesebene werden Themen verhandelt, wie der Erhalt der KSK, Honorare für Künstler*innen, das Urheberrecht oder der Mehrwertsteuersatz für Kunstverkäufe.
Das gesamte kulturpolitische Handlungsprogramm des BBK ist unter www.bbk-bundesverband.de abrufbar.
Der Berufsverband Bildender Künstler*innen wird erst durch seine starke Mitgliederzahl handlungs- und wirkungsfähig. Derzeit gehören ihm in München und Oberbayern rund 1200 Künstler*innen an (→ zum Mitgliederverzeichnis)
Für ein aktives Engagement innerhalb des Vereins stehen → unterschiedliche Gremien zur Verfügung.
Insbesondere der Kategorie „Beratungsfelder“ können Sie sich über die unterschiedlichen Förder- und Beratungsmöglichkeiten informieren, die der BBK seinen Mitgliedern bietet.
Konkrete Vorteile für Mitglieder:
- Für die Anerkennung der Künstler*inneneigenschaft bei der KSK ist die Mitgliedschaft im BBK von großem Vorteil.
- Für die meisten Finanzämter gilt die Mitgliedschaft im BBK als ausreichend für die Anerkennung der Künstler*inneneigenschaft – Und der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar!
- Erhalt eines internationalen Künstler*innenausweises bei der IGBK ohne weitere Prüfung, der von vielen Museen im In- und Ausland akzeptiert wird. Für BBK-Mitglieder kostet der Ausweis 10 € statt regulär 35 €.
- Ermäßigte bzw. kostenlose Fachpublikationen
- Kostenfreie Beratung bei Steuerfragen, Urheberrechtsfragen, zu Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum, sowie zum künstlerischen Nachlass.
- politisches Mitwirken und Mitgestalten, Beispiele: #EXIST - Raum für Kunst in München, #beapart - Faire Vergütung für künstlerische Arbeit
- vergünstigte Versicherungstarife bei unserem Versicherungspartner
- kostenlosen Auftritt in Online-Künstlerdatenbank
- kostenlose Werbung für Ihre Ausstellung auf unserer Website und auf unseren Social Media-Kanälen
- ermäßigter internationaler Künstlerausweis für 10 € und ermäßigte Eintritte in diversen Ausstellungshäusern
-
ermäßigte Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen unserer Fortbildungsreihe UPDATE
uvm.
Aufnahmekriterien
Bitte lesen Sie die Aufnahmebestimmungen sorgfältig durch!
1. Formale Kriterien:
1.1. Die Mitgliedschaft kann von allen professionellen Bildenden Künstler*innen erworben werden. Der Wohnsitz sollte in München oder im Regierungsbezirk Oberbayern sein.
1.2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich, über das Antragsformular (siehe unten), zu beantragen.
1.3. Das Antragsformular muss wahrheitsgemäß ausgefüllt und bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist in der Geschäftsstelle (Adelgundenstraße 18 / info@bbk-muc-obb.de ) eingereicht werden.
1.4. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden die Bewerber*innen auf Grundlage ihrer Angaben, per E-Mail dazu aufgefordert, zum Sitzungstag der Aufnahmekommission entsprechende Nachweise einzureichen (Bsp.: Kopie des Diploms, oder als Autodidakt Originalwerke).
1.5. Die Aufnahmekommission entscheidet am Sitzungstermin über die eingereichten Anträge, unter Beachtung der formalen und qualitativen Kriterien. So können Anträge auch aufgrund unvollständig eingereichter Nachweise abgelehnt werden.
1.6. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags steht es den Bewerber*innen frei, sich erneut zu bewerben.
2. Qualitative Kriterien:
2.1. Aufgenommen wird:
2.1.1. wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Bildende Kunst an einer staatlich anerkannten deutschen Kunsthochschule, einer vergleichbaren ausländischen Institution oder eine Mindeststudienzeit von 10 Semestern nachweist. Notwendig sind die entsprechenden Unterlagen in Kopie.
2.1.2. wer den Nachweis erbringt, bereits Mitglied in einem BBK-Regionalverband zu sein und eine Übernahme in den BBK München und Oberbayern anstrebt. Notwendig ist die Vorlage des aktuellen Mitgliedsausweises in Kopie.
2.2. Aufgenommen werden kann:
2.2.1. wer eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweist. Notwendig ist die Vorlage von Originalwerken und entsprechendem Dokumentationsmaterial (Kataloge, Vita mit Ausstellungsliste etc.).
2.2.2. wer zudem den Nachweis erbringt, dass er seit mindestens 4 Jahren seinen Haupterwerb durch die Arbeit als Bildende*r Künstler*in bezieht. Notwendig ist die Vorlage der entsprechenden Einkommensteuernachweise.
TERMINE
Der Berufsverband Bildender Künstler*innen München und Oberbayern führt zweimal jährlich (Januar und Juli) das Aufnahmeverfahren durch.
ACHTUNG! Bis Bewerbungsschluss benötigen wir das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie - falls vorhanden - eine Kopie Ihres Hochschulzeugnisses. Gerne beides per E-Mail.
NACH Bewerbungsschluss erhalten Sie aufgrund Ihrer Angaben eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, die entsprechenden Nachweise (evtl. Exponate) zum Sitzungstermin einzureichen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass wir keine Empfangsbestätigung schicken. Bitte fordern Sie mit dem Versand Ihrer Mail ggf. eine Lesebestätigung an.
Bewerbungsschluss (ausgefüllter Aufnahmeantrag - hier gehts zum pdf) : Freitag, 15.12.2023
Sitzungstermin der Aufnahmekommission:
Dienstag, 16.01.2024: 10-17 Uhr Einreichung der Bewerbungsunterlagen
Mittwoch, 17.01.2024: 10-17 Uhr Abholung der Bewerbungsunterlagen
Ort: GALERIE DER KÜNSTLER | Maximilianstraße 42 | 80538 München
BEITRÄGE UND GEBÜHREN
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 185,- und wird per SEPA-Lastschriftmandat zum 15. Januar oder 15. Februar von Ihrem Konto eingezogen.
Die aktuelle Jahresmarke für Ihren Ausweis erhalten Sie zum Jahreswechsel per Post.
(Nur für Bestandsmitglieder ohne SEPA-Mandat gilt: Der Mitgliedsbeitrag ist im ersten Quartal unaufgefordert zu entrichten. Erst nach Geldeingang wird die Jahresmarke zugeschickt.)
Rentner*innen, Student*innen, Sozialhilfeempfänger*innen oder Künstlerduos können den ermäßigten Beitragssatz von 100 € beantragen.
Die einmalige Aufnahmegebühr wird fällig bei der Erfüllung der Aufnahmebedingungen und beträgt 30,- €.
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