Pressemitteilung
Künstlersozialkasse: Bundeskabinett billigt Verbesserungen
Deutscher Kulturrat dankt Arbeitsministers Heil und der Bundesregierung für Unterstützung
Berlin, den 12.05.2021. Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt, wonach Künstlerinnen und Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.
Die Künstlersozialkasse soll außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung der Künstlersozialabgabe eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses um 84,5 Millionen Euro erhalten, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe müssen eine prozentuale Abgabe auf an Künstlerinnen und Künstler gezahlte Honorare an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.
Der Deutsche Kulturrat hatte Arbeitsminister Hubertus Heil, MdB um Hilfe gebeten. Die Corona-Pandemie hat viele Künstlerinnen und Künstler ihrer ökonomischen Grundlage beraubt. Auftritte, Veranstaltungen, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Lehre und anderes mehr sind bereits seit mehr als einem Jahr nicht möglich. Viele Versicherte in der Künstlersozialkasse haben zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Diese andere selbständige Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt.
Außerdem hatte der Deutsche Kulturrat Arbeitsminister Hubertus Heil ebenfalls gebeten den Abgabesatz zur KSK auch 2022, wie bereits 2021, durch die zur Verfügungstellung eines höheren Bundeszuschusses stabil bei 4,2 Prozent zu halten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wir begrüßen sehr, dass das Bundeskabinett heute den Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gebilligt hat, den Versicherungsschutz bei der Künstlersozialkasse flexibler zu gestalten. Das schafft für viele Kreative Entlastung in einer sehr belastenden Situation. Denn nicht wenige Künstlerinnen und Künstler haben sich auf bewundernswerte Weise ein zweites Standbein als Selbstständige inmitten der Corona-Pandemie aufgebaut um überleben zu können. Diese Eigeninitiative wird in diesem Jahr nicht mehr bestraft werden, da die KSK-Versicherten bis zu 1.300 Euro brutto pro Monat, also 15.600 Euro im Jahr, in nicht-künstlerischer, selbstständiger Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der KSK zu gefährden. Leider ist diese gute Maßnahme auf das Jahr 2021 beschränkt. Wir hätte uns eine Regelung bis Ende 2022 gewünscht. Vielleicht wird das Parlament bei der jetzt anstehenden parlamentarischen Debatte hier noch eine Verbesserung erreichen. Trotzdem, zusammen mit einem stabilen Abgabesatz auch im kommenden Jahr für Kulturunternehmen von 4,2 Prozent sind die Maßnahmen eine sehr wichtige Unterstützung des Kulturbereiches in der Corona-Krise. Danke an Hubertus Heil und die gesamte Bundesregierung.“
Gemeinsam für mehr Wertschätzung der bayerischen Kulturbranche
Die enge Zusammenarbeit während der Corona-Krise hat zu einem neuen Zusammenschluss bayerischer Kulturverbände geführt. Als „Ständige Konferenz der Kunst- und Kulturverbände“ (KoKUK) wollen sie sich gemeinsam für mehr Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen stark machen. Die zehn Gründungverbände halten die KoKUK ausdrücklich für weitere Verbände offen.
Hier gehts zur Pressemitteilung des BLVKK vom 23.04.2021
Berlin, den 26. Februar 2021
Spartenbericht Bildende Kunst bestätigt BBK-Expertise
Prekariat und Gender Pay Gap in der Bildenden Kunst
Das Statistische Bundesamt hat den Spartenbericht Bildende Kunst veröffentlicht. Ihm liegen auch die Ergebnisse der BBK-Expertise „Von der Kunst zu leben“ zugrunde.
Dank des Mikrozensus 2019 liegen nun belastbare Daten zur Anzahl Bildender Künstler*innen vor: 123.300 Personen sind in einem Beruf der Bildenden Kunst tätig, davon sind 51.300 Personen Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie der Kunsthandwerkende, 36.200 in Berufen der Fotografie.
36 % der 123.300 in einem Beruf der Bildenden Kunst Tätigen generierten weniger als 1.100 Euro netto im Monat aus dieser Tätigkeit. Dieser niedrigsten Einkommensgruppe gehörten rund 44.000 Bildende Künstlerinnen und Künstler an, 60 % davon sind Frauen, 40 % Männer.
Dagmar Schmidt, Sprecherin des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK): „Gesellschaft und Staat erkennen Kunst und Kultur als relevant an, ohne jedoch den Produzentinnen und Produzenten der hochgeschätzten Vielfalt ein auskömmliches Einkommen zu ermöglichen. Der Spartenbericht bestätigt einmal mehr, wie dringlich die Sicherung künstlerischer Einkommen ist. Die Vergütung künstlerischer Leistungen muss endlich zur Selbstverständlichkeit und gesetzlich verankert werden.“
Kunst auf Distanz ermöglichen!
Deutscher Kunstrat fordert sukzessive Öffnung von Ausstellungsorten
Klar, der Schutz von Leben und Gesundheit geht vor. Aber wenn jetzt von ersten Lockerungen der durch Corona bedingten Beschränkungen die Rede ist, sollten Orte der Kunst auch in den Blick genommen werden, und zwar aus gutem Grund: Kunst macht kreativ, regt an, stiftet Sinn. Galerien, Kunstvereine und Museen können den Zugang von Besucher*innen über den Tag verteilt gut steuern, die in Ausstellungseinrichtungen per se achtsam sind, jetzt eben nicht nur in Distanz zu Kunstwerken. Selbstverständlich wären empfohlene Hygienemaßnahmen zu beachten: Abstand, Mundschutz, Hand-Desinfektion, Verzicht auf Klimaanlagen – alles einfach machbare Regeln für vorsichtige erste Schritte in die Normalität.
Dagmar Schmidt (Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler) und Wolfgang Suttner (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine), beide Sprecher des Deutschen Kunstrats erklären dazu: Ein Zeichen der Perspektive, einen unschätzbaren Gewinn für die Gesellschaft bedeutete es, wenn zumindest die Kunst schon einmal Inspiration in diese kulturarme Zeit bringen dürfte. Wie darüber hinaus mittel- und langfristig der Kunstbetrieb gestützt werden kann, bleibt auf der Agenda des Deutschen Kunstrates.
Heute wurde bekannt, dass nun in Baden-Württemberg bei der Bundes-Corona-Hilfe auch Lebenshaltungskosten geltend gemacht werden können - unsere Pressemitteilung dazu ist im Anhang und hier: https://www.bbk-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/PM_Genau_so__Faire_Regelung_f%C3%BCr_Soloselbstst%C3%A4ndige.pdf
Die Verbände für Bildende Künstler*innen - BBK, Deutscher Künstlerbund, GEDOK, IGBK und IKG - fordern ergänzende Maßnahmen für Bildende Künstler*innen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern.
Hier geht es zum Forderungspapier
Aktuelle Informationen zu Hilfen in Bund und Ländern finden Sie hier: https://www.bbk-bundesverband.de/aktuelles/corona-pandemie/
Pressemitteilung des BBK Bundesverbands vom 29. Januar 2020
Zu arm für die Grundrente
„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Mit der nun bekannt gewordenen zweiten Bedingung für den Bezug von Grundrente wird vielen von ihnen genau dieser Respekt jedoch versagt werden.
Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung muss in diesen Zeiten auch noch ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens erwirtschaftet werden. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster.
Das bundesweite Durchschnittseinkommen lag 2018 bei 37.873 €. Bildhauer*innen in der Künstlersozialkasse hatten im gesamten Jahr 2018 durchschnittlich ein künstlerisches Einkommen von 11.668 €, Maler*innen von 12.253 €; Konzeptkünstler*innen von 9.389 € und Performancekünstler*innen von 9.207 € erwirtschaftet. Sehr viele werden absehbar nicht das Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens (12.624 €) erreichen, selbst wenn sie 35 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben!
Künstlerisches Einkommen unterliegt großen Schwankungen. Viele Künstler*innen mit klassischen Erwerbsbiografien werden aus objektiven Gründen diese beiden Hürden nicht gleichzeitig nehmen können – diese Bedingungen widersprechen schlicht der gelebten künstlerischen Realität und schließen daher viele Kreative von der Grundrente aus.
Die Bundesregierung will entsprechend ihrer Begründung mit der Mindestgrenze diejenigen von der Grundrente ausschließen, deren Einkommen „lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens“ hat; sie nennt Minijobber als Beispiel. Viele Künstlerinnen und Künstler waren aber 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler fordert daher die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und den Bundesrat auf, diese zweite Hürde auf maximal 10
% des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.
Auch für Kreative gilt: „Arbeit muss sich lohnen – auch in der Rente.“
Ab sofort kann der Appell des BBK zur Grundrente, mit dem die Absenkung der 2. Hürde für den Bezug der Grundrente gefordert wird, kann ab sofort hier mitunterzeichnet werden:
Dagmar Schmidt Werner Schaub
Bundesvorsitzende und Sprecherin Bundesvorsitzender
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK)
Taubenstraße1 | 10117 Berlin
www.bbk-bundesverband.de
Regeln statt Kampfbegriffe
Nicht die EU-Richtlinie zum Urheberrecht ist das Problem, sondern die Weigerung der großen Plattformen, Lizenzen zu erwerben. Denn nur über solche Lizenzen könnten sie endlich die Nutzung der Werke Kreativer angemessen vergüten.
Das Gerede von Upload-Filtern, die angeblich die Meinungsfreiheit einschränkten, kaschiert – vermeintlich im Namen der Freiheit – den Freibrief für marktdominante Plattformen, die Leistungen Kreativer unbeschränkt und kostenlos nutzen wollen. Längst überfällig sind Regeln, die die Rechte von Kreativen und Nutzer*innen gegenüber Plattformen definieren, stärken und schützen. Eine Lizenzierung großer Plattformen könnte unkompliziert über Verwertungsgesellschaften erfolgen. Deren Kerngeschäft sind Massenlizenzen.
Dagmar Schmidt, Sprecherin des BBK-Bundesverbandes: „Nicht nur die großen Plattformen, sondern gerade die Kreativen stehen für Meinungsfreiheit und kulturelle Vielfalt und erfüllen sie täglich mit Leben.“
Der Kompromiss zur EU-Richtlinie ist daher eine dringend notwendige Sicherung von Rechten der Urheber*innen im digitalen Zeitalter.
Am 13.7.2018 ging die "Brüsseler Erklärung - für die Freiheit der Kunst" online.
Die Initiatoren, Claudia Roth MdB und Erhard Grundl MdB, wenden sich gegen die Vereinnahmung von Kunst und Kultur durch rechtsnationale Strömungen in einigen Staaten der Europäischen Union.
Explizit genannt werden Österreich, Ungarn und Polen. Aber auch in Deutschland werden Forderungen laut, deren Inhalt und Wortwahl Erinnerungen an längst vergangen geglaubte Zeiten wecken.
Die „Brüsseler Erklärung – für die Freiheit der Kunst“ wendet sich gegen die Tendenz, Kunst und Kultur zur Erreichung rechtsnationaler Ziele einzusetzen;
derartige Bestrebungen verneinen die Freiheit der Kunst und untergraben die demokratischen Traditionen Europas.
Zu den Erstunterzeichnern zählen der Entertainer Hape Kerkeling, die Schriftsteller Wladimir Kaminer und Ingo Schulze, der Präsident des Deutschen Kulturrates, Prof. Christian Höppner,
die Intendantin des Berliner Gorki-Theaters, Shermin Langhoff, Sängerin Inga Humpe und Musiker Dirk von Lowtzow, der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Prof. Dr. Hermann Parzinger,
sowie die GRÜNEN-Vorsitzenden Annalena Baerbock MdB und Robert Habeck MdB.
Über den hier angegeben Link kann die "Brüsseler Erklärung – für die Freiheit der Kunst" persönlich gezeichnet werden:
Link zur Brüsseler Erklärung ....
Wir rufen alle Künstlerinnen und Künstler auf, die „Brüsseler Erklärung - für die Freiheit der Kunst“ zu unterstützen.
Der BBK Bundesverband